Für das fragliche Areal mit den Nutzungszonen FA, FA*, FB, FB* sowie die hier nicht betroffene Nutzungszone FC* hat die Stadt Bern am 17. November 2019 den Zonenplan "Sportanlagen Neufeld, Änderung der baurechtlichen Grundordnung" erlassen, welchen das AGR am 24. März 2020 genehmigt hat.9 Dieser Zonenplan regelt die Zweckbestimmung, das Mass der Nutzung sowie die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung. In letzterer Hinsicht hält er u.a. fest: "Ein öffentlicher Fussweg von der J.________strasse zum I.________weg ist möglich".