3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt hält mit Stellungnahme vom 30. September 2020 sinngemäss am angefochtenen Entscheid fest. Das Bauinspektorat der Stadt Bern hat die gestempelten Pläne eingereicht; in der Sache verweist es auf die Beschwerdeantwort vom 16. Oktober 2020. Mit dieser beantragt die Stadt Bern die Abweisung der Beschwerde. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen