2. Gegen den Gesamtbauentscheid reichten der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 am 11. September 2020 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 12. August 2020 und die Erteilung des Bauabschlags, eventuell die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zu neuer Entscheidung.