Am 6. März 2020 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein.2 Der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 hielten an ihren Einsprachen fest.3 Mit Gesamtbauentscheid vom 12. August 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Gesamtbaubewilligung einschliesslich Gewässerschutz- und Strassenanschlussbewilligung sowie Bewilligung für das Fällen von Bäumen mit Ersatzpflanzung. Die Einsprachen wies es als unbegründet ab. Die Rechtsverwahrungen u.a. des Beschwerdeführers 1 und der Beschwerdeführerin 2 wurden angemerkt.