1/13 BVD 110/2020/166 24. März 2020 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt und vom Gemeinderat der Stadt Bern per 9. April 2020 in Kraft gesetzt. Der geplante Weg führt über die Nutzungszonen Freifläche A* (FA*) und Freifläche B* (FB*) für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse sowie über die Freiflächen A und B (FA und FB) für öffentliche Nutzungen.