Der architektonische Charakter, wie er im Gestaltungsplan und dem zugehörigen Modell illustriert wird, ist verpflichtend. Insbesondere sind alle Hauptdächer in Form von Satteldächer auszuführen (Art. 6 UeO E.________). An den im Gestaltungsplan bezeichneten Stellen sind Gruppen von einheimischen Bäumen und Sträucher zu pflanzen (Art. 7 Abs. 1 UeO E.________). Im Gestaltungsplan, der 1985 leicht geändert wurde, sind die Lage und Abmessungen der Bauten sowie die Zugänge und die gemeinsamen Aussenflächen dargestellt. Im nordöstlichen Bereich sowie im Süden der Parzelle der Beschwerdeführenden sieht dieser Bepflanzungen vor. Weitere Gestaltungselemente sind nicht vorgesehen.