Gemäss dem Baureglement der Gemeinde Frauenkappelen sind Bauten so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Bei der Beurteilung der guten Gesamtwirkung sind insbesondere die prägenden Elemente und Merkmale des Strassen-, Ortsund Landschaftsbildes; die bestehende Gestaltung der benachbarten Bebauung und die Gestaltung der Aussenräume, insbesondere des Vorlandes und der Begrenzung gegen den öffentlichen Raum (Art. 411 GBR). Zusätzlich verlangt die UeO E.________, dass in deren Wirkungsbereich vorwiegend Einfamilienhäuser in verdichteter Anordnung zu realisieren seien.