Die Beschwerdeführenden rügen, es sei nicht ersichtlich, auf welchen öffentlichen Grünraum die Fachberatung Bezug nehme. Das Vorhaben betreffe ein Privatgrundstück. Ein öffentlicher Grünraum wie beispielsweise eine Parkanlage existiere in unmittelbarer Umgebung nicht. Das Bauvorhaben sei sowohl hinsichtlich Architektur als auch Material und Farbe auf die bestehende Bebauung abgestimmt. Solche Abgrabungen seien in der Überbauung überdies nicht fremd. Die Gemeinde habe in ähnlichem Stil gehaltene Kellerfenster auch schon bewilligt. Das Bauvorhaben enthalte keine gestalterischen Elemente, die nicht der bestehenden entsprächen. Auf Grund