Beim Einbau der Kellerfenster inkl. Abgrabung handelt es sich um ein kleines Bauvorhaben, das sich auf das allgemeine Orts- und Landschaftsbild kaum auswirkt. Allerdings verändert es den Aussenraum der Liegenschaft und kann somit entsprechende gestalterische Fragen aufwerfen. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass die Baubewilligungsbehörde die Fachberatung beigezogen hat. Auch diese Rüge ist dementsprechend unbegründet. Zudem kommt der Fachberatung nur beratende und nicht entscheidende Funktion zu. Die entscheidende Behörde ist nicht an deren Empfehlungen gebunden. 5. Ästhetik