4/9 BVD 110/2020/165 b) Die Beschwerdeführenden macht geltend, bei der Terraingestaltung handle es sich um eine bewilligungsfreie Baute, der Entscheid sei bereits deshalb aufzuheben. Zudem tangiere das Bauvorhaben das Orts- und Landschaftsbild nicht. Der Beizug der Fachberatung sei unbegründet und deren Bericht daher unbeachtlich.