d) Der Beschwerdeführer 1 hat in seiner E-Mail vom 6. Mai 2020 ausgeführt, es mute seltsam an, dass seitens der Gemeinde seit Monaten auf eine Studie verwiesen werde. Er müsse das Dokument zur Zeit als Parteigutachten bezeichnen, falls er das Dokument vorliegend habe, könne er seine Meinung dazu überprüfen.