3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,2 gab der Gemeinde Gelegenheit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen und bat sie, die Vorakten einzureichen. Die Gemeinde reichte die Unterlagen mit Eingabe vom 15. Oktober 2020 ein, verzichtete aber auf eine Stellungnahme. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen