Die Gemeinde liess die Projektänderung von der Fachberatung Planung und Architektur beurteilen. Mit Entscheid vom 12. August 2020 erteilte die Gemeinde Frauenkappelen der Projektänderung den Bauabschlag. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 14. September 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 12. August 2020 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie machen insbesondere 1 Sonderbauvorschriften E.________ zum Ueberbauungsplan Nr. U/4 und dem Gestaltungsplan Nr. G/4 vom 30. Oktober 1983, genehmigt durch die Baudirektion des Kantons Bern am 7. Juni 1984 (UeO E.________).