1. Am 4. Mai 2020 erteilte die Gemeinde Frauenkappelen dem Beschwerdeführer 1 und der Beschwerdeführerin 2 (nachfolgend die Beschwerdeführenden) die Baubewilligung für allgemeine Erneuerungsarbeiten beim bestehenden Gebäude auf Parzelle Frauenkappelen Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung E.________1. Am 20. Mai 2020 reichten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde Frauenkappelen eine nachträgliche Projektänderung ein für den Einbau von zwei zusätzlichen Fenstern im bestehenden Kellerraum. Die Gemeinde liess die Projektänderung von der Fachberatung Planung und Architektur beurteilen.