2. Die Baugesuchsakten, die Projektänderung vom 4./25. Juni 2021 (mit Stempel des Rechtsamtes der BVD vom 28. Juni 2021) sowie die Projektpläne "Kanalisation und Werkleitungen" sowie "Umgebung", beide vom 4. Januar 2021 (mit Stempel des Rechtsamtes der BVD vom 20. Januar 2021) gehen zurück an das Regierungsstatthalteramt Thun zur Fortsetzung des Projektänderungsverfahrens im Sinne der Erwägungen. 3. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von CHF 1400.– zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.