23/25 BVD 110/2020/163 Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers macht Parteikosten im Umfang von CHF 7904.20 geltend. Diese setzen sich zusammen aus einem Honorar von CHF 7240.–, Auslagen von CHF 99.10 und der Mehrwertsteuer von CHF 565.10.