Das Festhalten am ordentlichen Strassenabstand erscheine unverhältnismässig. Mit Eingabe vom 22. März 2021 hielt die Gemeinde ferner fest, der Fussweg könne aufgrund der Topografie (Treppen) nicht maschinell gereinigt werden und der von der Vorinstanz geforderte Abstand von 1,50 m von der Marche ergebe keinen Sinn.