Die Vorinstanz machte mit Stellungnahme vom 9. Februar 2021 geltend, es müsse gewährleistet sein, dass der Wegunterhalt auch mit Maschinen erfolgen könne. Prima vista müsse die Stützmauer bis auf 1,50 m von der Marche zurückversetzt werden. Die Gemeinde hielt hingegen mit Stellungnahme vom 23. Februar 2021 fest, der Fussweg und auch ein möglicher Ausbau des Fusswegs würden durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. Es sei kein öffentliches Interesse an einem Wegabstand von 3,60 m erkennbar, zumal der Weg aufgrund der Topografie kaum zu einer öffentlichen Strasse ausgebaut werden könne. Das Festhalten am ordentlichen Strassenabstand erscheine unverhältnismässig.