Auch werde darauf verzichtet, im Lichtraumprofil von 0,50 m ab Wegrand irgendwelche baulichen Veränderungen vorzunehmen. Für bestehende Abschlüsse und Stellriemen gelte der Besitzschutz. Die in den Strassenabstand ragenden Gebäudeteile hätten keinen erkennbaren negativen Einfluss auf den Fussverkehr. Insbesondere halte die Trauflinie einen genügend grossen Abstand zum Weg ein, dass für Fussgänger keine Gefahr von überlaufenden Dachkäneln oder Dachlawinen ausgehe.