b) Das Rechtsamt teilte den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 10. November 2020 mit, gemäss einer summarischen, vorläufigen Einschätzung ragten Gebäudeteile inkl. Dachvorsprung in den Strassen- bzw. Wegabstand zum öffentlichen Fussweg, der auf der Nordwestseite der Bauparzelle verlaufe. Es gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur Einreichung eines begründeten Ausnahmegesuches.