Für die in den Strassenabstand der N.________gasse ragenden Bauteile überzeugt dies nicht. Es handelt sich um Kleinbauten im Sinne von Art. 81 Abs. 2 SG i.V.m. Art. 28 BauG. Nach diesen Bestimmungen kann die Baubewilligungsbehörde die Erstellung kleiner und leicht entfernbarer Bauten und Anlagen in Abweichung von den Strassenabstandsvorschriften auf Zusehen hin bewilligen, wenn der Bauherr ein genügendes Interesse nachweist und weder öffentliche noch nachbarliche Interessen beeinträchtigt werden. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Die Platzierung und Gestaltung der Abstellnische für Kehricht bei der Einmündung der Strasse "B.__