Der Projektplan "Untergeschoss & Garage" vom 4. Juni 2021, mit Stempel des Rechtsamtes vom 28. Juni 2021, sieht dort eine strukturierte Oberfläche vor, die als Schotter verstanden werden kann. Da dies aus dem Plan nicht zuverlässig hervorgeht, wäre im Falle der Erteilung der Baubewilligung eine Auflage zu machen, wonach diese Flächen mit einem nicht überfahrbaren Belag ausgestaltet werden müssen. e) Eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit im Hinblick auf den öffentlichen Fussweg, der die Strasse "B.________" quert, ist nicht ersichtlich.