d) Dass die Flächen im Einfahrts- oder Zugangsbereich faktisch zum Parkieren genutzt würden, ist unwahrscheinlich, da damit die Ein- und Ausfahrt aus den Garagen und/oder der Zugang zum Geräteraum bzw. Velokeller und zum Entrée versperrt würde. Das Parkieren auf den zur Freihaltung der Sichtweiten abgetragenen Flächen links und rechts der Garagenausfahrten kann vereitelt werden, indem diese mit einem nicht überfahrbaren Belag versehen werden. Der Projektplan "Untergeschoss & Garage" vom 4. Juni 2021, mit Stempel des Rechtsamtes vom 28. Juni 2021, sieht dort eine strukturierte Oberfläche vor, die als Schotter verstanden werden kann.