Auf den Projektplänen "Erdgeschoss", "Untergeschoss & Garage" sowie "Ansichten Ost & West" vom 4. Juni 2021, mit Stempel des Rechtsamtes vom 28. Juni 2021, ist die Warnleuchte eingetragen und mit "Warnlicht für Ausfahrt" bezeichnet. Da daraus die Betriebsweise (automatischer Betrieb beim Öffnen der Garage) nicht hervorgeht, wäre eine allfällige Baubewilligung mit einer entsprechenden Auflage zu verknüpfen.