Auf der Strasse "B.________" verkehren ausschliesslich die mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Anwohnerinnen und Anwohner sowie allenfalls deren Gäste. Diese Situation ist nicht vergleichbar mit (Durchgangs-) Strassen, die der Öffentlichkeit offenstehen. Die vorgesehene Lösung, die Sicherheit mit einer Warnleuchte zu verbessern, welche sich beim Öffnen des Garagentors automatisch in Gang setzt, erscheint daher vertretbar.