Der Beschwerdeführer verfügt somit über einen ziemlich engen Gestaltungsspielraum bei der Erschliessung seiner Parzelle. In Anbetracht dessen wäre eine strenge Anwendung der VSS- Norm nicht verhältnismässig, obwohl es sich um eine Neuanlage handelt. Die vorgesehene Warnleuchte soll am Rand des westlichen Garagendachs angebracht werden, wo sie aufgrund der erhöhten Platzierung gut sichtbar ist und mit der Leuchtwirkung die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Damit werden bei der Kurve herannahende Verkehrsteilnehmende auf aus der westlichen Garage ausfahrende Fahrzeuge aufmerksam gemacht. Auf der Strasse "B._