Die Bauparzelle stellt den Bauherrn aufgrund ihrer dreieckigen Form und der Hanglage vor spezielle Herausforderungen. Eine Zufahrt mit Motorfahrzeugen ist kaum anders denkbar als über die Strasse "B.________". Diese weist an der Westecke der Bauparzelle die erwähnte Krümmung auf, welche die Sicht auf die Ausfahrt aus der Bauparzelle erschwert. Der Bauherr kommt nicht umhin, für diese Situation eine Lösung zu suchen. Die Vorinstanz befürwortet gemäss dem angefochtenen Entscheid ein Zurücksetzen der Garagen. Damit könnte die Beobachtungsdistanz vergrössert werden. Die Sicht nach Westen könnte aber infolge der Krümmung der Strasse und der Hangsituation höchstens geringfügig verbessert werden.