Die VSS-Normen werden vom Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) herausgegeben; sie stellen keine Rechtsvorschriften dar. Werden VSS-Normen im Rahmen einer Prüfung der allgemeinen baurechtlichen Sicherheitsanforderungen gemäss Art. 21 Abs. 1 BauG und Art. 57 Abs. 1 und 2 BauV als Entscheidungshilfe beigezogen, muss ihre Anwendung im Einzelfall vor den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, insbesondere vor dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, standhalten.45