Zur Beurteilung der Verkehrssicherheit können die Empfehlungen des schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) herangezogen werden. Gemäss der VSS-Norm 40 050, Tab. 1 ist die Ausfahrt aus den beiden Garagen mit je 1-2 Parkplätzen auf "B.________" dem Grundstückszufahrts-Typ A zuzuordnen. Für solche Ausfahrten ist gemäss Tab. 2 der Norm die Rückwärtsausfahrt zugelassen. Hinsichtlich der erforderlichen Sichtverhältnisse wird auf die VSS-Norm 40 273a verwiesen. Nach deren Ziff. 11 sind die Sichtweiten innerorts mit einer Beobachtungsdistanz von 3 m zu messen; jedenfalls soll die Beobachtungsdistanz 2,5 m nicht unterschreiten.