Der Beschwerdeführer verzichtete mit der Projektänderung vom 30. Dezember 2020 auf den Besucherparkplatz und erläuterte, der Zugangsbereich zur Garage solle so gestaltet werden, dass keine Parkierungsmöglichkeiten mehr bestünden. Der Zugangsbereich zur Garage erfuhr mit der Projektänderung vom 4. Juni 2021 weitere Veränderungen, wobei aber der Verzicht auf einen Besucherparkplatz beibehalten wurde. Die Freiflächen rechts und links der Garageneinfahrten sind darstellerisch vom Einfahrtsbereich abgetrennt und mit einer strukturierten Oberfläche (wohl Schotter o.ä.) dargestellt.