d) Bei der Strasse "B.________" handelt es sich um eine rund 3 m breite L.________strasse, welche die an dieser gelegenen Liegenschaften erschliesst. Es handelt sich um 9 Liegenschaften einschliesslich des bestehenden Einfamilienhauses auf der Bauparzelle (vgl. Erwägung 8b), welches über eine Parknische verfügt. Mit dem Bauvorhaben soll an dessen Stelle ein Neubau mit zwei Wohnungen und – nachdem der Beschwerdeführer mit der Projektänderung vom 30. Dezember 2020 auf den Besucherparkplatz verzichtet hat – 4 Garagenparkplätzen errichtet werden.32 In Anbetracht der Praxis des Verwaltungsgerichts33 ist die damit resultierende Verkehrszunahme als verhältnismässig gering einzustufen.