b) Nach den massgebenden Plänen (Projektpläne "Erdgeschoss" sowie "Untergeschoss & Garage", beide rev. 4. Juni 2021 und mit Stempel des Rechtsamtes vom 28. Juni 2021) ist eine Befestigung der Garageneinfahrt auf der Bauparzelle vorgesehen. Eine Sanierung der Strasse "B.________" ist jedoch nach den Plänen und der Umschreibung des Bauvorhabens im Baugesuch nicht geplant. Das Bauvorhaben umfasst demnach keine Strassensanierung. Auch der Anschluss an die N.________gasse bleibt abgesehen von der befestigten Kehrichtdeponie am Strassenrand (vgl. unten Erwägungen 8a und 10a) unverändert. 29 Vgl. Fachbericht vom 3. April 2020, Vorakten pag. 103 f.