Eingabe vom 30. Dezember 2020 wahrnahm (ergänzt mit Eingabe vom 19. Januar 2021; alle Projektänderungspläne vom Rechtsamt gestempelt am 20. Januar 2021). Mit dieser Projektänderung wurde an der Westfassade auf die Überdachung der Terrasse im Obergeschoss sowie auf den Balkon vor dem Fenster im Dachgeschoss verzichtet. Die Fenster im Ober- und Dachgeschoss wurden in der Grösse angeglichen. Das Fenster im Dachgeschoss mit dem darüberliegenden Lukarnengiebel wurde aber beibehalten, so dass die Trauflinie an der Westfassade weiterhin unterbrochen ist. Die Dachvorsprünge des Lukarnendachs wurden so reduziert, dass sie nicht mehr über das Hauptdach ragen.