Das Rechtsamt teilte den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 10. November 2020 mit, gemäss einer summarischen, vorläufigen Einschätzung wirke die Westfassade des Bauprojekts insgesamt unruhig. Die Begründung des Ausnahmegesuches vom 4. November 2019, wonach zusammen mit dem Balkon ein traditionelles Bild entstehe, das im Ortsbild der Gemeinde Oberhofen an unzähligen Gebäuden zu finden sei, überzeuge nicht. Das Rechtsamt gehe ferner nach summarischer, vorläufiger Einschätzung davon aus, dass eine Korrektur der Trauflinie an der Westfassade nicht mittels Nebenbestimmung angeordnet werden könne. Der Beschwerdeführer erhielt Gelegenheit zur Einreichung einer Projektänderung, welche er mit