das Mass kann mit Zustimmung der Fachberatung oder auf Grund eines qualifizierten Verfahrens auf maximal 50 % erhöht werden (Abs. 3). In der Kommentierung zum GBR wird dazu ausgeführt, im weitgehend überbauten Gebiet seien es die "vorherrschenden" Merkmale, welche das Orts-, Quartier- oder Strassenbild prägten. Dazu gehörten u.a. gleich geneigte Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 22° und 40°, ohne Traufveränderungen oder Einschnitte, sowie allseitig Dachvorsprünge in einem ausgewogenen Verhältnis zur Dachfläche und zur Fassadenhöhe. Auf An- und Nebenbauten seien Flachdächer erlaubt. 24 Vorakten pag. 27 25 Vorakten pag. 103 f. 26 Vorakten pag. 95