Die Fachberatung der Gemeinde vertrat die Ansicht, dass das Flachdach mit einem Schrägdach (bspw. Pultdach) ersetzt werden sollte. Ferner sei die Westfassade insgesamt durch eine Vereinfachung der vor- und rückspringenden Elemente und/oder durch den Verzicht auf die Unterbrechung der Trauflinie zu beruhigen.25 Nach einer Projektänderung hielt die Gemeinde in ihren Schlussbemerkungen vom 16. Mai 2020 fest, dass die geforderten Anpassungen grösstenteils in das überarbeitete Projekt eingeflossen seien, u.a. indem der Treppenhaustrakt nun ein Pultdach erhalte. Die Unterbrechung der Trauflinie an der Westfassade werde jedoch beibehalten, was gegen Art. 414 GBR verstosse.26