c) Gemäss den Projektänderungsplänen soll die ostseitige Garage weiter zurück in den Hang versetzt werden, so dass die Garage das bestehende Terrain an den Garagenfluchten nirgends um mehr als 1,20 m überragt. In diesem unteren Bereich des Grundstücks ist das bestehende Terrain mit einer Stützmauer gestaltet, welche die Abgrabung für die bestehende Parknische an der Erschliessungsstrasse "B.________" stützt. Die auf den Projektänderungsplänen ("Ansichten Ost & West" sowie "Ansichten Süd & Nord", beide rev. 4. Juni 2021 und vom Rechtsamt gestempelt am 28. Juni 2021) dargestellte Messung ab bestehendem Terrain ist damit korrekt. Die Anforderungen an eine unterirdische Baute sind erfüllt.