Der Regierungsstatthalter hat sich mit Stellungnahme vom 28. Juli 2021 nicht zur Qualifikation der Garage als unterirdische Baute geäussert. Er führte aus, dass die Projektänderung keine wesentliche gestalterische Verbesserung bringe. Im Hinblick auf die Möglichkeit, dass die Projektänderung zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen werde, verzichte er auf Anträge zu den aktuellen Planunterlagen. Die Gemeinde ist gemäss Stellungnahme vom 18./19. August 2021 der Ansicht, dass die Garagenhöhe separat zu messen sei, da die Anforderungen an ein gestaffeltes Gebäude erfüllt seien. Die zulässige Gebäudehöhe sei daher ungeachtet des massgebenden Terrains eingehalten.