Gemäss den massgebenden Projektplänen vom 4. Juni 2021 (vom Rechtsamt gestempelt am 28. Juni 2021) ist die so definierte maximale Gebäudehöhe eingehalten. Die Vorinstanz bezweifelt dies gemäss Stellungnahme vom 13. Oktober 2020 hinsichtlich des nordseitigen rückspringenden Gebäudeteils, in dem das Treppenhaus untergebracht ist. Die Projektpläne "Ansichten Süd & Nord" sowie "Schnitte" zeigen jedoch, dass in der Mitte der Nordfassade das massgebende (abgegrabene) Terrain 1,60 m über dem Nullpunkt (+/– 0,00 = 606,74 m.ü.M.) liegt und die Oberkante der Pfette des Pultdachs 7,60 m über dem Nullpunkt.