M. liegt (-5,20 m ab dem Nullpunkt auf 611,94 m.ü.M., der sich anhand der Höhenlinie 605 m.ü.M. und des Fixpunkts bei der östlichen Parzellenecke berechnen lässt) und dass auch der bestehende Vorplatz bis zur Südfassade des bestehenden Gebäudes auf dieser Höhe liegt, während das natürliche Gelände dort teilweise höher wäre (vgl. Höhenlinie -4,60 m ab Nullpunkt, d.h. 607,34 m.ü.M.). Bei der Südfassade ist demnach das Gelände nicht künstlich angehoben. Auch dort ist das bestehende Terrain massgebend für die Messung der Höhe.