Diese Darstellung lässt sich mit Kartenwerken von 1950 und früher, die beim Bundesamt für Landestopografie Swisstopo online verfügbar sind,15 vereinbaren. Diese zeigen im Bereich der Bauparzelle eine entsprechende Wölbung der Höhenlinien. Die Wölbung des ursprünglichen Terrains gemäss der Darstellung des Beschwerdeführers ist somit plausibel. Sie spiegelt sich auch in der Form der bestehenden Stützmauern, mit denen das Terrain nach Süden (also zum See hin) und auch gegen Westen (zum Fussweg hin) abgestützt wird.