a) Der Beschwerdeführer hat im Verlauf des Beschwerdeverfahrens zwei Projektänderungen eingereicht. Mit Projektänderung vom 30. Dezember 2020/19. Januar 2021 (gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 20. Januar 2021) nahm er Anpassungen an der Westfassade vor, stellte ein Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des Strassen- bzw. Wegabstands zum westseitig der Bauparzelle verlaufenden Fussweg, verzichtete auf den Besucherparkplatz und versetzte die ostseitige Garage zurück. Mit der Projektänderung vom 4./25. Juni 2021 (gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 28. Juni 2021) verlegte er die ostseitige Garage noch weiter ins Grundstücksinnere.