Auf materielle Anträge verzichtete er in Anbetracht der Möglichkeit, dass die Projektänderung zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen werde. Die Gemeinde vertrat mit Eingabe vom 18./19. August 2021 die Ansicht, die baupolizeilichen Masse gemäss gültigem Baureglement seien eingehalten. Die Höhe des Garagentrakts sei separat zu messen, da die Anforderungen an ein gestaffeltes Gebäude erfüllt seien. Die Einhaltung der Sichtbermen bei der Garagenausfahrt sei aufgrund der Topografie kaum möglich. Aufgrund der engen Platzverhältnisse sei jedoch auch mit einer tiefen Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs zu rechnen. Zudem handle es sich um eine private Quartierstrasse.