Am 20. Juli 2021 reichte er ergänzende Darstellungen der Abweichungen zum vorangehenden Projekt ein, um diesbezüglicher Kritik der Gemeinde und des Regierungsstatthalters Rechnung zu tragen. Das Rechtsamt gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern. Der Regierungsstatthalter teilte mit Schreiben vom 28. Juli 2021 mit, dass mit der Projektänderung keine wesentliche gestalterische Verbesserung erfolge. Er bekräftigte seinen Antrag auf Durchführung eines Augenscheins. Auf materielle Anträge verzichtete er in Anbetracht der Möglichkeit, dass die Projektänderung zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen werde.