Die diesbezüglichen Pläne reichte der Beschwerdeführer bereits ein. Nachdem das Rechtsamt mit Verfügung vom 14. Juni 2021 darauf aufmerksam gemacht hatte, dass Projektänderungen nicht vorsorglich bzw. in Form eines Eventualbegehrens eingegeben werden können, erklärte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25. Juni 2021, die mit der Stellungnahme vom 4. Juni 2021 eingereichten Pläne seien als Projektänderung zu behandeln. Am 20. Juli 2021 reichte er ergänzende Darstellungen der Abweichungen zum vorangehenden Projekt ein, um diesbezüglicher Kritik der Gemeinde und des Regierungsstatthalters Rechnung zu tragen.