8. Das Rechtsamt hielt mit Verfügung vom 3. März 2021 fest, gemäss den Projektplänen sei das bestehende Terrain mit Stützmauern verändert worden. Auf der Ansicht West des massgebenden Plans (gestempelt am 20. Januar 2021) verlaufe das "best. Terrain Garagenflucht" im Bereich der Garage, der neuen Stützmauer und der Südfassade des Bauvorhabens auf höherem Niveau als das Profil des Fusswegs. Gemäss einer vorläufigen, summarischen Einschätzung des Rechtsamts scheine es daher, dass das Terrain in diesen Bereichen im Verhältnis zum natürlichen umgebenden Gelände angehoben worden sei und dass daher die Linie "best.