Der Regierungsstatthalter teilte mit Eingabe vom 9. Februar 2021 mit, er nehme an, dass die Streitsache praxisgemäss zur Prüfung des geänderten Projekts an die Vorinstanz zurückgewiesen werde. Im Falle einer materiellen Prüfung müssten folgende Punkte speziell beachtet werden: Anzahl Parkplätze (auch begrünte Flächen könnten als Parkplätze genutzt werden); beim Fussweg müsse ein genügend grosser Wegabstand eingehalten werden, dass der Wegunterhalt mit Maschinen erfolgen könne; bei der Westfassade würde eine Ausnahme vom Grundsatz der durchgehenden Trauflinie besondere Verhältnisse voraussetzen; die Sichtbermen bei den Garagenausfahrten seien weiterhin ungenügend;