ausgemarchte Fusswege nicht anwendbar sei. Vorsorglich stellte er dennoch ein begründetes Ausnahmegesuch. Zur Westfassade führte der Beschwerdeführer aus, diese werde mit der Projektänderung weiter beruhigt. Auf den Balkon im Dachgeschoss, die darunterliegende Terrasse sowie die Glasdachterrasse werde verzichtet. Sämtliche Pflanztröge würden entfernt.