6. Der Beschwerdeführer reichte am 30. Dezember 2020 eine Stellungnahme sowie eine Projektänderung ein. Gemäss letzterer verzichtet er auf den Besucherparkplatz. Der Zugangsbereich zur Garage soll so gestaltet werden, dass dort keine Parkierungsmöglichkeiten mehr bestehen. Auf dem Plan "Untergeschoss & Garage"3 sind die Sichtweiten bei Beobachtungsdistanzen von 2,5 m (Einfahrt Ost) bzw. 2 m (Einfahrt West) eingezeichnet. Beim bestehenden BKW-Kasten an der westlichen Parzellenecke soll eine Flügelmauer abgetragen werden. Ausserdem soll am westlichen Garagentrakt eine Warnleuchte angebracht werden, die sich beim Öffnen des Garagentors automatisch in Gang setzt.