3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Der Regierungsstatthalter beantragte mit Stellungnahme vom 13. Oktober 2020 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde verzichtete auf eine Vernehmlassung zur Beschwerde. 4. Mit Verfügung vom 10. November 2020 bat das Rechtsamt den Beschwerdeführer, auf einem Plan die Abmessungen des vorgesehenen Besucherparkplatzes einzutragen und die Sichtverhältnisse im Falle eines auf dem Besucherparkplatz abgestellten Fahrzeugs darzustellen.